Big Data und europäisches Datenschutzrecht

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Das geltende Datenschutzrecht und auch die Verordnung versucht Datenmissbrauch bzw. Eingriffe in die Privatsphäre/informationelle Selbstbestimmung dadurch zu verhindern, dass schon die Datenerhebung, aber auch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf ein Minimum begrenzt wird.
Wenn aber die Wertschöpfung zukünftig auf einer möglichst intelligenten Datenverarbeitung beruhen soll, ist das Potential dieses Konzepts, das geeignet ist, einen Standortnachteil zu begründen, weil es die Datenverarbeitung selbst beschränkt.
Die wichtigen Grundsätze der Datensparsamkeit und der Zweckbindung widersprechen grundsätzlich dem bei Big Data gängigen Ansatz, aus einer möglichst großen Menge von unterschiedlichen Daten Muster zu erkennen, die nützliche Erkenntnisse erbringen. Das führt zu großer Rechtsunsicherheit bei den potentiellen Anwendern von Big Data Methoden.
Mit der Anonymisierung von personenbezogenen Daten lässt sich in vielen Fällen die Anwendung des Datenschutzes umgehen. Allerdings ist diese oft schwierig, aufwändig und die Auslegung, wann Daten nach der EU-VO wirklich anonymisiert sind, ist umstritten.
Keywords: 
Big Data, Digital Action Plan, EU Data Protection Law, Data Economy, Data Protection, Competition
Publication date: 
Wednesday, February 4, 2015
Number of pages: 
11
Title Original Language: 
Big Data und europäisches Datenschutzrecht
Abstract Original Language: 
Das geltende Datenschutzrecht und auch die Verordnung versucht Datenmissbrauch bzw. Eingriffe in die Privatsphäre/informationelle Selbstbestimmung dadurch zu verhindern, dass schon die Datenerhebung, aber auch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf ein Minimum begrenzt wird.
Wenn aber die Wertschöpfung zukünftig auf einer möglichst intelligenten Datenverarbeitung beruhen soll, ist das Potential dieses Konzepts, das geeignet ist, einen Standortnachteil zu begründen, weil es die Datenverarbeitung selbst beschränkt.
Die wichtigen Grundsätze der Datensparsamkeit und der Zweckbindung widersprechen grundsätzlich dem bei Big Data gängigen Ansatz, aus einer möglichst großen Menge von unterschiedlichen Daten Muster zu erkennen, die nützliche Erkenntnisse erbringen. Das führt zu großer Rechtsunsicherheit bei den potentiellen Anwendern von Big Data Methoden.
Mit der Anonymisierung von personenbezogenen Daten lässt sich in vielen Fällen die Anwendung des Datenschutzes umgehen. Allerdings ist diese oft schwierig, aufwändig und die Auslegung, wann Daten nach der EU-VO wirklich anonymisiert sind, ist umstritten.
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