Keine Absenkung des Datenschutzniveaus bei der Anpassung des Rechtsrahmens an die DSGVO
Interact
Am 14. April 2016 wurde die europäische Datenschutz-Grundverordnung1 (DSGVO) durch das Europäische Parlament beschlossen und trat am 24. Mai 2016 in Kraft. Ihre unmittelbare Anwendung in den Mitgliedstaaten beginnt ab dem 25. Mai 2018. In der Zwischenzeit muss der nationale Rechtsrahmen an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung am 1. Februar 2017 den Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“ – im Folgenden BDSG-neu – veröffentlicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) möchte die Gelegenheit ergreifen, zum vorliegenden Regierungsentwurf Stellung zu beziehen. Aufgrund der Eile des Gesetzgebungsprozesses und des Umfangs des Entwurfs können dabei an dieser Stelle jedoch nur einzelne und besonders drängende Aspekte des Gesetzesentwurfs thematisiert werden. Dies sind insbesondere die Regelungen zur Zweckänderung, die Regelung zu automatisierten Einzelfallentscheidungen sowie die Einschränkungen der Betroffenenrechte. Bedauerlicherweise muss aufgrund des knappen Zeitrahmens an dieser Stelle Kritik an vielen weiteren Regelungen, wie beispielsweise zur Videoüberwachung, zur Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss oder zu den Kontrollbefugnissen der Aufsichtsbehörden unterbleiben. Der vzbv behält sich daher vor, diese kritischen Punkte im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu adressieren. Auch wenn der vorliegende Regierungsentwurf im Vergleich zu vorherigen Referentenentwürfen deutlichen Verbesserungen unterzogen wurde, bedauert der vzbv, dass viele der vorgeschlagenen Bestimmungen hinter das Schutzniveau der DSGVO zurückfallen. Insbesondere die weitreichenden Vorschläge für Einschränkungen der Betroffenenrechte sind inakzeptabel und nach Einschätzung des vzbv europarechtswidrig. Sollten die vorgeschlagenen Regelungen in ihrer derzeitigen Form beschlossen werden, würde dies zu einer massiven Verschlechterung der Verbraucherrechte führen. Deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher wären künftig datenschutzrechtlich deutlich schlechter gestellt, als die Verbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Und auch für in Deutschland ansässige Unternehmen dürfte die absehbare jahrelange Rechtsunsicherheit höchst unbefriedigend sein. Daher plädiert der vzbv dafür, die vorgeschlagenen Regelungen zu überarbeiten und die Rechte der Verbraucher und Bürger konsequent ins Zentrum der Anpassung des deutschen Rechtsrahmens an die DSGVO zu stellen.