BDE-LEITFADEN ZUR GEWERBEABFALLVERORDNUNG 2017

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Die am 01.08.2017 in Kraft tretende Novelle der Gewerbeabfallverordnung hat das Potential, zu wesentlichen Änderungen in der Praxis der Entsorgung von Gewerbe- und Bauabfällen in Deutschland zu führen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hätte sich gewünscht, dass die Arbeiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) an den Vollzugshinweisen zur novellierten Gewerbeabfallverordnung weiter fortgeschritten wären. Tatsächlich hören wir, dass die Mitteilung 34 („M34“) erst Ende 2018 überarbeitet sein wird. So lange kann die Praxis auf Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung nicht warten. Vor diesem Hintergrund hat sich ein Kreis von Juristen und Praktikern von BDE-Mitgliedsunternehmen zusammengefunden, um einen praxisorientierten Leitfaden zu erstellen. Der vorliegende Leitfaden soll keine umfassende Kommentierung der neuen Verordnung darstellen. Zielsetzung der Verfasser ist es vielmehr, zu einzelnen konkreten Fragen, die sich aus der Verordnung ergeben und für die die Praxis Antworten benötigt, möglichst konkrete Hinweise zur Handhabung zu geben. Daher werden auch zahlreiche Passagen der Gewerbeabfallverordnung, die gut verständlich sind und keine besonderen Praxisfragen aufweisen, nicht weiter kommentiert. Der Leitfaden konzentriert sich somit auf Problemfelder, die sich in den bisherigen Diskussionen zur neuen Gewerbeabfallverordnung1) als besonders praxisrelevant herausgestellt haben. Beispielhaft sind auch Fragen und Antworten (als „Fragen & Antworten“ hervorgehoben) und auch besondere Praxistipps („Merke“) enthalten. Dabei soll der Leitfaden sich auch weiterentwickeln und mit weiteren Hinweisen zu sich erst in der Zukunft ergebenden Praxisfragen aktualisiert werden. Hierzu bittet der BDE um entsprechende Informationen aus der Mitgliedschaft, damit sich das Redaktionsteam dann mit diesen Fragen beschäftigen kann. Für den BDE beginnt die Evaluierung der Novelle mit ihrem Inkrafttreten am 1. August. Wir planen zeitnah auch die weitere Aktualisierung dieses Leitfadens vor dem Hintergrund der Praxiserfahrungen
Keywords: 
Investment; Growth; European Added Value; Economy; Employment
Publication date: 
Tuesday, July 25, 2017
Title Original Language: 
BDE-LEITFADEN ZUR GEWERBEABFALLVERORDNUNG 2017
Abstract Original Language: 
Die am 01.08.2017 in Kraft tretende Novelle der Gewerbeabfallverordnung hat das Potential, zu wesentlichen Änderungen in der Praxis der Entsorgung von Gewerbe- und Bauabfällen in Deutschland zu führen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hätte sich gewünscht, dass die Arbeiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) an den Vollzugshinweisen zur novellierten Gewerbeabfallverordnung weiter fortgeschritten wären. Tatsächlich hören wir, dass die Mitteilung 34 („M34“) erst Ende 2018 überarbeitet sein wird. So lange kann die Praxis auf Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung nicht warten. Vor diesem Hintergrund hat sich ein Kreis von Juristen und Praktikern von BDE-Mitgliedsunternehmen zusammengefunden, um einen praxisorientierten Leitfaden zu erstellen. Der vorliegende Leitfaden soll keine umfassende Kommentierung der neuen Verordnung darstellen. Zielsetzung der Verfasser ist es vielmehr, zu einzelnen konkreten Fragen, die sich aus der Verordnung ergeben und für die die Praxis Antworten benötigt, möglichst konkrete Hinweise zur Handhabung zu geben. Daher werden auch zahlreiche Passagen der Gewerbeabfallverordnung, die gut verständlich sind und keine besonderen Praxisfragen aufweisen, nicht weiter kommentiert. Der Leitfaden konzentriert sich somit auf Problemfelder, die sich in den bisherigen Diskussionen zur neuen Gewerbeabfallverordnung1) als besonders praxisrelevant herausgestellt haben. Beispielhaft sind auch Fragen und Antworten (als „Fragen & Antworten“ hervorgehoben) und auch besondere Praxistipps („Merke“) enthalten. Dabei soll der Leitfaden sich auch weiterentwickeln und mit weiteren Hinweisen zu sich erst in der Zukunft ergebenden Praxisfragen aktualisiert werden. Hierzu bittet der BDE um entsprechende Informationen aus der Mitgliedschaft, damit sich das Redaktionsteam dann mit diesen Fragen beschäftigen kann. Für den BDE beginnt die Evaluierung der Novelle mit ihrem Inkrafttreten am 1. August. Wir planen zeitnah auch die weitere Aktualisierung dieses Leitfadens vor dem Hintergrund der Praxiserfahrungen
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