Übermittlung personenbezogener Daten: Inland, EU-Länder, Drittländer

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Die Übermittlung personenbezogener Daten begleitet täglich die Anbahnung und Abwicklung der Geschäfte zahlreicher Unternehmen. Ebenso wie die Geschäfte macht auch die Datenübermittlung dabei schon lange nicht mehr an den Landesgrenzen Deutschlands halt, sondern erfolgt häufig grenzübergreifend zwischen europäischen Staaten oder international. Durch die ständig zunehmende Mobilität und die Globalisierung des Welthandels gewinnt dieser grenzübergreifende Datenaustausch stetig an Bedeutung. Gefördert wird dieser Trend durch die rasante informationstechnische Entwicklung: Die weltweiten Kommunikationsmöglichkeiten über miteinander verknüpfte Netze, über die mit geringem Kostenaufwand zeitnah nahezu unbegrenzt große Datenmengen ausgetauscht werden können, hat die Datenverarbeitung endgültig von ihrer räumlichen Begrenztheit befreit. Dies betrifft nicht nur den Austausch von Daten zwischen Vertragspartnern, sondern auch den Austausch und die Weitergabe im Unternehmensverbund. In internationalen Konzernen werden z. B. häufig Personaldaten zwischen den Konzerntöchtern und der Konzernholding bzw. zwischen den Tochtergesellschaften ausgetauscht. Durch die Vernetzung der Produktions- und Handelsbeziehungen bleiben personenbezogene Daten nicht nur im Unternehmen bzw. Konzern, sondern werden auch an ausländische Geschäftspartner oder internationale Datenbanken übermittelt. So ist es bspw. erforderlich, im Rahmen von Reisebuchungen Mitarbeiterdaten an eine Vielzahl Dritter weiterzugeben. Nicht zuletzt auch im Rahmen von Outsourcing-Projekten werden Daten häufig an weltweit tätige EDV-Dienstleistungsanbieter übermittelt. Eine grafische Übersicht über den weltweiten Stand des Datenschutzes finden Sie unter 7.3. Nicht immer aber sind alle Beteiligten mit den rechtlichen Anforderungen einer Datenübermittlung hinreichend vertraut. Die Anforderungen sollten jedoch von jedem Unternehmen ernst genommen werden. Eine Datenübermittlung, die nicht den gesetzlichen Voraussetzungen genügt, kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftatbestand mit Bußgeldern (bis zu 300.000 Euro) bzw. Freiheitsstrafe geahndet werden. Vor diesem Hintergrund will die Bitkom-Publikation »Übermittlung personenbezogener Daten« eine praktische Hilfestellung für den täglichen Gebrauch beim Transfer von Daten bieten. Neben einer kurzen Darstellung des Rechtsrahmens für die Datenübermittlung (Kapitel 2) wird vor allem die Datenübermittlung im Inland, in EU-Länder und in Drittländer erläutert (Kapitel 3 und 4). Die verschiedenen Konstellationen werden jeweils mit einem kurzen Fallbeispiel illustriert. Angesprochen wird auch die Datenübermittlung im Konzern (Kapitel 6). Abgerundet wird der Leitfaden schließlich durch ergänzende Materialien (Kapitel 7), Links und Literaturhinweise (Kapitel 8). Bitte beachten Sie: Der Leitfaden kann angesichts der komplexen Materie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Zudem ist die dargestellte Materie der fortlaufenden Entwicklung des Rechts und der Technik unterworfen. Letztlich versteht sich dieser Leitfaden daher als Einführung in die Problematik und Aufbereitung möglicher Handlungsmöglichkeiten, der jedoch die Einbindung professioneller unternehmensinterner oder externer Berater nicht überflüssig macht.
Keywords: 
Data Protection, EU Data Protection Law, Digital Economy, Big Data, Digital Revolution, Consumers Protection
Publication date: 
Monday, December 19, 2016
Number of pages: 
61
Title Original Language: 
Übermittlung personenbezogener Daten: Inland, EU-Länder, Drittländer
File Original Language: