Kollektiver Beistand in der EU gemäß Art. 42 Abs. 7 EUV und die Mitwirkungsrechte des Bundestages

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Nach den terroristischen Anschlägen in Paris am 13. November 2015 hat die französische Re-gierung am 17. November 2015 die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gemäß Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die EU (EUV) um Unterstützung und Beistand ersucht. Die Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten haben am selben Tag einstimmig ihre volle Unter-stützung und Bereitschaft erklärt, jede erforderliche und benötigte Hilfe bereitzustellen. Hieran anknüpfend wird Frankreich bilateral mit den Mitgliedstaaten die benötigte Unterstützung spe-zifizieren; die EU wird die gemeinsamen Anstrengungen bei Bedarf unterstützen und koordi-nieren.
Keywords: 
42.7 TUE, Security & Defence, Defence Capability, Defence Cooperation
Country of publication: 
Germany
File: 
Publication date: 
Monday, November 23, 2015
Number of pages: 
2
Title Original Language: 
Kollektiver Beistand in der EU gemäß Art. 42 Abs. 7 EUV und die Mitwirkungsrechte des Bundestages
Abstract Original Language: 
Nach den terroristischen Anschlägen in Paris am 13. November 2015 hat die französische Re-gierung am 17. November 2015 die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gemäß Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die EU (EUV) um Unterstützung und Beistand ersucht. Die Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten haben am selben Tag einstimmig ihre volle Unter-stützung und Bereitschaft erklärt, jede erforderliche und benötigte Hilfe bereitzustellen. Hieran anknüpfend wird Frankreich bilateral mit den Mitgliedstaaten die benötigte Unterstützung spe-zifizieren; die EU wird die gemeinsamen Anstrengungen bei Bedarf unterstützen und koordi-nieren.
File Original Language: