Kreditwürdigkeitsprüfung: Umgang mit den Neuregelungen im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

  • Interact
In jüngster Zeit gab es Berichte, dass Verbraucher Schwierigkeiten hätten, Immobilien-darlehen abzuschließen. Grund dafür seien, nach Angaben einiger Kreditinstitute, die neuen, seit 21. März 2016 geltenden Rechtsvorgaben. Berichte in den Medien werfen besorgte Fragen auf, ob es hier nicht einer schnellen Anpassung der Rechtsvorschrif-ten bedarf, weil wichtige und bisher mögliche Finanzierungen auf diese Weise nicht mehr abgeschlossen werden könnten. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom 11. März 2016 wurden im Schuldrecht, nämlich in den §§ 505a ff. BGB, wie auch im Aufsichtsrecht, dort im § 18a Kreditwesengesetz, neue Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung er-gänzt. Diese gelten sowohl allgemein für Verbraucherdarlehen, als auch im Besonderen für Immobilienkredite gegenüber Verbrauchern. Bezüglich letzterer wurden dabei zwin-gende Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie umgesetzt. Die Vorgaben für Im-mobilienkredite sind dabei im Grundansatz gleich, aber strenger formuliert als für Allgemein-Verbraucherdarlehen.
Keywords: 
Banks, Financial & Banking Issues, Company Law, Consumers Protection, Internal Market
Country of publication: 
Germany
File: 
Publication date: 
Friday, September 16, 2016
Number of pages: 
7
Title Original Language: 
Kreditwürdigkeitsprüfung: Umgang mit den Neuregelungen im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Abstract Original Language: 
In jüngster Zeit gab es Berichte, dass Verbraucher Schwierigkeiten hätten, Immobilien-darlehen abzuschließen. Grund dafür seien, nach Angaben einiger Kreditinstitute, die neuen, seit 21. März 2016 geltenden Rechtsvorgaben. Berichte in den Medien werfen besorgte Fragen auf, ob es hier nicht einer schnellen Anpassung der Rechtsvorschrif-ten bedarf, weil wichtige und bisher mögliche Finanzierungen auf diese Weise nicht mehr abgeschlossen werden könnten. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom 11. März 2016 wurden im Schuldrecht, nämlich in den §§ 505a ff. BGB, wie auch im Aufsichtsrecht, dort im § 18a Kreditwesengesetz, neue Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung er-gänzt. Diese gelten sowohl allgemein für Verbraucherdarlehen, als auch im Besonderen für Immobilienkredite gegenüber Verbrauchern. Bezüglich letzterer wurden dabei zwin-gende Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie umgesetzt. Die Vorgaben für Im-mobilienkredite sind dabei im Grundansatz gleich, aber strenger formuliert als für Allgemein-Verbraucherdarlehen.
File Original Language: