Rechtliche Rahmenbedingungen von Industrie 4.0

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Industrie 4.0 erfordert von den daran beteiligten Unternehmen nicht unerhebliche Investitionen, um Produktions- und Wertschöpfungsprozesse auf eine neue Qualitätsstufe zu heben. Unternehmen sind bestrebt, die Grundlage für diese Investitionen, insbesondere die rechtlichen Grundlagen, so weit wie möglich abzusichern. Rechtssicherheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für Investitionen in Projekte der Industrie 4.0. Rechtssicherheit bedeutet zum einen, dass rechtliche Hindernisse möglichst beseitigt werden, andererseits aber auch, dass sich der bekannte und für eine Investitionsplanung zugrunde gelegte Rechtsrahmen möglichst wenig ändert. Denn jede Änderung rechtlicher Grundlagen erzeugt auch Anwendungsunsicherheit bei den Unternehmen und die Notwendigkeit, zeit- und kostenaufwändige Anpassungsprozesse durchzuführen. Dieses Positionspapier untersucht und formuliert einen etwaigen Anpassungsbedarf der rechtlichen Rahmenbedingungen in Rechtsgebieten, die für Industrie 4.0 von besonderer Bedeutung sind. Dabei wird unter Industrie 4.0 die Vernetzung von Systemen und Gegenständen in Produktions- und Vertriebsprozessen verstanden, die durch automatisierten Datenaustausch kommunizieren, sowie darauf aufbauende datenbasierte Dienstleistungen. Eine Besonderheit von Industrie 4.0 liegt darin, dass die Verfügbarkeit von Daten eine besondere Bedeutung gewinnt und freie Datenströme unverzichtbarer Bestandteil der Geschäftsbeziehungen werden. Ein Nutzen liegt aber meist nicht schon in den Datenströmen selbst, sondern entsteht erst nach besonderer Auswertung und Verarbeitung der Daten. Kennzeichnend für Industrie 4.0 ist daneben, dass die vernetzten Kommunikationsprozesse nicht mehr einzeln von Menschen angestoßen werden. Die Vernetzung kann sich auf den Herrschaftsbereich eines einzelnen Unternehmens beschränken (z. B. innerhalb einer Fabrik, in der lediglich die verschiedenen Produktionsprozesse miteinander vernetzt sind). Die Vernetzung kann aber auch mehrere Unternehmen bzw. deren Systeme umfassen. Diese Stellungnahme schließt daher Aspekte unternehmensübergreifend vernetzter Produktions- und Dienstleistungsprozesse und deren rechtliche Rahmenbedingungen ein. Verbraucherschutzbelange und Smart-Home-Anwendungen bleiben dagegen in dieser Stellungnahme genauso außer Betrachtung wie verkehrsrechtliche Fragen des vernetzten und automatisierten Fahrens. Zu den bereichsspezifischen Rechtsfragen von Vernetzung und Datenfluss zwischen den Beteiligten in diesen Bereichen sowie zu weiteren Fragen im Umfeld von Industrie 4.0 (z. B. im Wettbewerbsund Kartellrecht) wird Bitkom ggf. in gesonderten Positionspapieren Stellung nehmen. Dies gilt auch für Ausführungen zu patenrechtlichen Fragen, insbesondere zu standardessentiellen Patenten, deren Darstellung aufgrund ihrer Komplexität den Rahmen dieses Positionspapiers sprengen würde.
Keywords: 
Industry 4.0, Digital Single Market, Growth, Economy, Digital Jobs, Digital Revolution, Competitiveness
Publication date: 
Tuesday, November 29, 2016
Number of pages: 
20
Title Original Language: 
Rechtliche Rahmenbedingungen von Industrie 4.0
Abstract Original Language: 
Industrie 4.0 erfordert von den daran beteiligten Unternehmen nicht unerhebliche Investitionen, um Produktions- und Wertschöpfungsprozesse auf eine neue Qualitätsstufe zu heben. Unternehmen sind bestrebt, die Grundlage für diese Investitionen, insbesondere die rechtlichen Grundlagen, so weit wie möglich abzusichern. Rechtssicherheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für Investitionen in Projekte der Industrie 4.0. Rechtssicherheit bedeutet zum einen, dass rechtliche Hindernisse möglichst beseitigt werden, andererseits aber auch, dass sich der bekannte und für eine Investitionsplanung zugrunde gelegte Rechtsrahmen möglichst wenig ändert. Denn jede Änderung rechtlicher Grundlagen erzeugt auch Anwendungsunsicherheit bei den Unternehmen und die Notwendigkeit, zeit- und kostenaufwändige Anpassungsprozesse durchzuführen. Dieses Positionspapier untersucht und formuliert einen etwaigen Anpassungsbedarf der rechtlichen Rahmenbedingungen in Rechtsgebieten, die für Industrie 4.0 von besonderer Bedeutung sind. Dabei wird unter Industrie 4.0 die Vernetzung von Systemen und Gegenständen in Produktions- und Vertriebsprozessen verstanden, die durch automatisierten Datenaustausch kommunizieren, sowie darauf aufbauende datenbasierte Dienstleistungen. Eine Besonderheit von Industrie 4.0 liegt darin, dass die Verfügbarkeit von Daten eine besondere Bedeutung gewinnt und freie Datenströme unverzichtbarer Bestandteil der Geschäftsbeziehungen werden. Ein Nutzen liegt aber meist nicht schon in den Datenströmen selbst, sondern entsteht erst nach besonderer Auswertung und Verarbeitung der Daten. Kennzeichnend für Industrie 4.0 ist daneben, dass die vernetzten Kommunikationsprozesse nicht mehr einzeln von Menschen angestoßen werden. Die Vernetzung kann sich auf den Herrschaftsbereich eines einzelnen Unternehmens beschränken (z. B. innerhalb einer Fabrik, in der lediglich die verschiedenen Produktionsprozesse miteinander vernetzt sind). Die Vernetzung kann aber auch mehrere Unternehmen bzw. deren Systeme umfassen. Diese Stellungnahme schließt daher Aspekte unternehmensübergreifend vernetzter Produktions- und Dienstleistungsprozesse und deren rechtliche Rahmenbedingungen ein. Verbraucherschutzbelange und Smart-Home-Anwendungen bleiben dagegen in dieser Stellungnahme genauso außer Betrachtung wie verkehrsrechtliche Fragen des vernetzten und automatisierten Fahrens. Zu den bereichsspezifischen Rechtsfragen von Vernetzung und Datenfluss zwischen den Beteiligten in diesen Bereichen sowie zu weiteren Fragen im Umfeld von Industrie 4.0 (z. B. im Wettbewerbsund Kartellrecht) wird Bitkom ggf. in gesonderten Positionspapieren Stellung nehmen. Dies gilt auch für Ausführungen zu patenrechtlichen Fragen, insbesondere zu standardessentiellen Patenten, deren Darstellung aufgrund ihrer Komplexität den Rahmen dieses Positionspapiers sprengen würde.
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